Wenn die Herkunft aus Ostdeutschland ein Ausschlusskriterium ist!

Geschrieben am 23.11.2009 um 08:17 Uhr von Johannes

 

Als ich von dieser Problematik auf den Seiten des MDR-Magazins exakt lass, staunte ich nicht schlecht. Denn ich hätte bis dato nicht geglaubt, dass die Herkunft aus Ostdeutschland ein Ausschlusskriterium im Bewerbungsverfahren sein kann. Aber anscheinend fühlen sich einige Ostdeutsche doch nicht ganz zu Unrecht als Arbeitnehmer zweiter Klasse.

Doch was war geschehen? Eine Buchhalterin aus den neuen Bundesländern, die sich in einem Unternehmen in Baden-Württemberg beworben hatte, bekam ihre Unterlagen zurück, versehen mit dem handschriftlichen Vermerk “Ossi” sowie mehreren Hinweisen auf ihre DDR-Herkunft. Diese Absage ließ sich die Bewerberin nicht gefallen und verklagt nun das Unternehmen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Nun hat das Gericht zu klären, ob eine Benachteiligung - in diesem Fall wegen ethnischer Herkunft - vorliegt. Jetzt zum Knackpunkt der ganzen Sache: Das Gericht hat nun zu klären, ob die Ostdeutschen eine eigene Ethnie bilden. Sollte neben dieser Vorraussetzung auch noch eine Benachteiligung durch das Gericht bestätigt werden,  kann der Klägerin auf eine Entschädigung in der Höhe von maximal drei Monatsgehältern hoffen.

Wie am Anfang erwähnt, hätte ich nicht gedacht, dass es diesbezüglich Klärungsbedarf gibt. Grundsätzlich denke ich, dass dies in die Rubrik „bedauerlicher Einzelfall” einzuordnen ist. Trotzdem werde ich die Geschehnisse im Auge behalten und zum gegebenen Zeitpunkt wieder darüber berichten, spätestens jedoch wenn das Gericht zu einem Urteil gekommen ist.

 

Themenbereich(e): Bewerbung

 

8 Kommentare zu „Wenn die Herkunft aus Ostdeutschland ein Ausschlusskriterium ist!”

Tom
23.11.2009, 12:21 Uhr

#1

 

Sehr seltsame Sache. Ich hatte bisher eher die genau umgekehrte Erfahrung gemacht. Ostdeutsche werden gerade gern genommen: wegen der positiveren Einstellung, fleißige Arbeit, gute Ausbildung. ABER: oft versucht man die “Ossis” als Arbeitnehmer zweiter Klasse billiger einzukaufen als die westdeutschen Kollegen.

Die Vorstellung ist, Ostdeutsche hätten nicht so ein Anspruchsdenken wie westdeutsche Bewerber. Das empfinden Chefs zunächst als positiv. Als folge werden Ostdeutschen jedoch häufig zunächst geringere Gehälter und schlechtere Sozialleistungen geboten als westdeutschen Bewerbern. Mit “denen” kann man’s ja machen.

Allerdings: wer gute Kenntnisse vorweisen kann, hartnäckig bleibt und nicht sofort zum 1. Angebot ja sagt, bekommt dann oft auch als “Ossi” den “Westtarif” angeboten. Ein wenig forsches Auftreten ist dabei nicht unbedingt zum Nachteil


Jürgen Bühler
23.11.2009, 12:28 Uhr

#2

 

Hi Johannes. Der Hammer, was Du da schreibst. Über das AGG und den Nutzen, den es für die Bewerber tatsächlich stiftet, kann man ja wirklich geteilter Meinung sein. So klagen viele Bewerber, dass sie seit dem AGG gar keine verwertbare Begründung mehr bekommen und nicht wissen, was sie bei zukünftigen Bewerbungen besser machen können. Mit dem Vermerk “Ossi” kann die Dame aus dem geschilderten Fall aber auch nicht viel anfangen. Der Fall zeigt deutlich, dass das AGG doch seine Berechtigung hat. In diesem Fall frage ich mich aber schon, wie dumm heute ein Arbeitgeber sein muss, in dieser Form offen einem Bewerber gegenüber zu agieren.


gb
23.11.2009, 12:49 Uhr

#3

 

Ich möchte wirklich wissen, ob ich es noch erlebe, dass dieser ganze Ost-West-Käse mal aufhört. Das hier hat mal eine ganz neue Qualität! Da hat doch sicher jemand in der Per geschlafen, als die Unterlagen zurück geschickt wurden. Wobei sich in so einem Fall die Frage stellt, ob man denn wirklich in SO einem Unternehmen arbeiten möchte.

Ich habe auch wie viele andere gegenteilige Erfahrungen gemacht. Bei einer in Württemberg ansässigen Firma (a major one!) haben sie mir unter der Hand gesagt, dass sie mich gerade wegen meiner Herkunft genommen haben. Mein dort beheimateter Kollege in der Abteilung hat mir das damals so erklärt: “Warum nennen euch die Leute hierzulande ‘Ossis’? Weil sie das Wort ‘Spezialist’ nicht aussprechen können!” :-)


Stefan Noa
23.11.2009, 17:09 Uhr

#4

 

…tja ich fürchte auf Grundlage des AGG wird da nichts zu machen sein - eine Anerkennung der Bewohner der Neuen Bundesländer als eigenen Ethnie kann ja auch nicht das Ziel des Ganzen sein. Dass Unterlagen mit solchen Vermerken zurückgesandt werden zeugt von großer Dummheit udn wäre eher ein verstoß gegen die Würde des Menschen …


Strangerli
24.11.2009, 09:29 Uhr

#5

 

Wie, Einzelfall? Solche Dinge passieren hinter verschlossenen Türen der Firmen jedes Mal. Das man aber so blöd ist und das auch noch mit “Ossi” kommentiert ist zumindest neu.

Schon wenn es Gesetze gibt, die man so aufgebaut hat das alles erstmal schwierig nachweisen muß.


Dideldi
26.11.2009, 13:36 Uhr

#6

 

Es wird einem ja nicht ins Gesicht gesagt. Aber Ende der Neunziger ließ doch mal einer die Hosen runter. Ich hatte mich bei einem bekannten West-Berliner PR-Unternehmen beworben. Es gab drei Geschäftsführer, zwei wollten mich einstellen, der dritte nicht. Er brachte mich extra noch zum Fahrstuhl, um mich mit dem Satz “In meiner Firma macht ihr Ossis euch nicht breit, in meiner Firma nicht!” zu verabschieden.


Grund für Absage: OSSI? : Bewerberblog.de
19.04.2010, 12:38 Uhr

#7

 

[...] Gleichbehandlungsgesetz oder Antidiskriminierung angekommen. Vor einiger Zeit hat Johannes bereits über dieses Thema gebloggt, aber nachdem es nun wieder ganz groß in den Medien kursiert, finde ich, sollte es wieder [...]


Weg mit den Ewig-Gestrigen
03.08.2010, 13:46 Uhr

#8

 

Ausschreibungen solcher Firmen würde ich als Bewerber sofort auf den Absagenstapel tun . Solche Unternehmen werden sich auch schlecht in einem globalen Markt mit internationalen Partnern behaupten, wenn es bereits mit Mitarbeitern und Bewerbern aus einer anderen Region des eigenen Landes mit gleicher Sprache nicht zurecht kommt.


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