Das Arbeitszeugnis und die Form
Geschrieben am 25.02.2009 um 08:27 Uhr von Nadia
Ich habe mich aufgerafft zu einer weiteren Folge zum Thema Arbeitszeugnis. Und weil ich mir vorgenommen habe, Schritt für Schritt auch Details zu klären, halte ich mich immer noch bei Äußerlichkeiten auf. So werde ich jetzt mal zusammenstellen, was ganz formal in einem idealen Zeugnis zu finden sein sollte:
1) Name und Anschrift sowohl des Arbeitnehmers als auch des Unternehmens: Je genauer desto besser. Ausführliche Informationen haben vor allem den Effekt, dass sie vertrauensbildend wirken. Denn ein kleiner Zweifel, ob ein Zeugnis echt ist, ist halt immer da. Deshalb versteht es sich von selbst, dass ein Arbeitszeugnis auf richtigem Geschäftspapier stehen sollte. Das macht einen guten Eindruck von dem Unternehmen und ist schwerer zu fälschen.
2) Datum und Ort: Auch wichtig und versteht sich von selbst. Das Ausstellungsdatum des Zeugnisses ist recht interessant, vor allem in der Relation zum Austrittsdatum. Sollte man aus irgendwelchen Gründen erst sehr lange nach dem Austritt aus dem Unternehmen ein Zeugnis bekommen, ist es besser (soweit das möglich ist), das Zeugnis vordatieren zu lassen. Schließlich glaubt kein Personaler daran, dass jemand mit einem monatelangen Abstand ein wirklich aussagekräftiges Urteil über einen Mitarbeiter formulieren kann.
3) Genaue Angabe des Zeitraums, der Abteilung und der Aufgabenbereiche: Dass der Zeitraum wichtig ist, versteht sich von selbst. Dort lassen sich verschiedene Dinge ablesen. Hat jemand immer wieder die Probezeit nicht überstanden, hat er das Unternehmen zu einem ungewöhnlichen Datum verlassen (also nicht zum Anfang oder Ende eines Monats) und so weiter. Die Abteilung des Unternehmens und die groben Aufgabenbereiche sind wichtig um sich ein Bild vom fachlichen Umfeld machen zu können.
4) Dann sollte die genaue Aufzählung der Aufgaben folgen: Je genauer, desto besser. Idealerweise gruppiert man die Aufgaben zu größeren Bereichen und schreibt dann in Stichpunkten die Aufgabenteile darunter.
5) Danach kommt dann die eigentliche Beurteilung. Zu deren Inhalt komme ich in den nächsten Teilen meiner Zeugnis-Reihe.
6) Wichtig ist irgendwo im Zeugnis (am besten am Ende) der Hinweis, warum das Zeugnis ausgestellt wurde (etwa Zwischenzeugnis wegen neuem Vorgestezten oder neuer Stelle) und warum der Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt. Diese Angabe ist sehr wichtig für den nachfolgenden Arbeitgeber. So lässt sich überprüfen, ob die Daten in Lebenslauf und den Zeugnissen übereinstimmen.
7) Unter ein Zeugnis gehört die Unterschrift der Person, die das Zeugnis verfasst hat, was sinnvollerweise und in der Regel der disziplinarische Vorgesetzte ist.
Themenbereich(e): - Arbeitsalltag, Bewerbung, Recruiting
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