Urlaubsanspruch während der Schwangerschaft

Geschrieben am 31.05.2012 um 08:00 Uhr von Daniela

 

Bei dieser Überschrift denken viele vielleicht: „Was ist daran das Problem – Als Schwangere kann man doch genauso gut Urlaub machen, wie jeder andere auch.“ Stimmt. Aber ganz so einfach ist es im Detail dann doch nicht. Denn was ist, wenn die Schwangere krank geschrieben ist und somit überhaupt keinen Urlaub nehmen kann? Oder wie ist der Urlaubsanspruch für die Mutterschutzzeit geregelt? Und wie sieht es während der Elternzeit aus?

Aber eins nach dem anderen: Ist Frau während der Schwangerschaft krank geschrieben, hat man natürlich seinen normalen Urlaubsanspruch, wie man ihn als „normal Kranker“ ebenfalls hat. Auch während der Mutterschutzzeit hat man Anspruch auf Urlaub, auch wenn man ja gar nicht mehr arbeitet. Der Grund dahinter ist logisch und heißt Beschäftigungsverbot: Sechs Wochen vor und bis zu zwölf (normalerweise acht) Wochen nach der Geburt darf eine Frau nicht arbeiten. Aus diesem Verbot darf ihr aber gleichzeitig kein Nachteil entstehen – es darf ihr also deshalb kein Lohn und auch kein Urlaub gekürzt werden.

Und während der Elternzeit? Da ist die Situation eine andere – denn hier besteht kein Beschäftigungsverbot mehr, sondern man hat eine freiwillige Entscheidung getroffen, ob man zu Hause bleiben möchte oder nicht. Der Arbeitgeber hat das Recht den Jahresurlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen. Und hier geht’s ums Detail: Es zählt nur jeder volle Kalendermonat Elternzeit. Wenn man beispielsweise zwei Monate Elternzeit vom 23. August bis 22. Oktober genommen hat, wird einem nur der Urlaub vom September gekürzt, weil das der einzige volle Monat war.

Was ist aber nun mit dem Resturlaub? Normalerweise verfällt der Urlaub des Vorjahres nach dem 31. März des aktuellen Jahres (in Ausnahmen liegt die Verfallsfrist am 30. September). Bei Resturlaub, der auf Grund einer Schwangerschaft entstanden ist, ist das anders. Dieser kann auch noch im Folgejahr aufgebraucht werden.

Vermutlich gibt es noch einen Haufen Detailfragen, Ausnahmen und Besonderheiten. Hilfe bietet wie immer das Internet:

MuSchG (Mutterschutzgesetz)

BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit)

BurlG  (Bundesurlaubsgesetz)

 

Themenbereich(e): Familie & Kind, Job&Karriere

 

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